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Finanzmärkte
Europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP) (Verordnung)
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Das cep hält es für fraglich, ob die PEPP-Verordnung einen Binnenmarkt für Altersvorsorgeprodukte ermöglichen wird. Nicht nur lässt die Verordnung die sozialpolitischen Unterschiede in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten unberührt. Auch die steuerrechtlichen Unterschiede, etwa ob eine Besteuerung in der Einzahlungs- oder erst in der Auszahlungsphase stattfindet, geht die EU-Kommission mit einer nur unverbindlichen Empfehlung unzureichend an.
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Presseinformation 89/2017 (veröff. 24.10.2017) | |||
Europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP) COM(2017) 343 (veröff. 24.10.2017) | 2 MB | Download | |
Verordnungsvorschlag COM(2017) 343 (veröff. 29.06.2017) | |||
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 19.06.2018) | |||
EP-Ausschuss: Bericht (veröff. 03.09.2018) | |||
Kommission, Rat und EP: Trilogergebnis (veröff. 13.12.2018) |