Arbeit & Soziales
Europäischer Mindestlohn (cepInput)
cepInput
Die Bestrebung der Kommission, einen EU-Mindestlohn auf EU-Ebene gesetzlich zu regeln, stößt auf ein rechtliches Problem: Sie besitzt dafür keine Rechtsetzungsbefugnis.
Die Union darf nur innerhalb der Grenzen der Zuständigkeiten tätig werden, für die ihr die Mitgliedstaaten die Kompetenz zu Maßnahmen übertragen haben. Die sozialpolitische Kompetenz der EU kann aber aufgrund der Kompetenzsperre für Arbeitsentgelt nicht herangezogen werden. Aus demselben Grund kommen weder die Kompetenzergänzungsklausel noch eine zwischenstaatliche Kooperation in Form verstärkter Zusammenarbeit als Grundlage in Frage. Ebenso wenig können kohäsionspolitische Kompetenzen oder das Arbeitnehmergrundrecht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen herangezogen werden.
Den Mitgliedstaaten steht es allerdings frei, sich in einem völkerrechtlichen Vertrag zu gemeinsamen Mindestlohnvorschriften zu verpflichten.
PDF herunterladen
Europäischer Mindestlohn (cepInput) (veröff. 02.06.2020) | 588 KB | Download | |
|