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Arbeit & Soziales
Europäische Betriebsräte (Richtlinie)
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Die EU-Kommission sollte davon Abstand nehmen, die Zahl der Europäischen Betriebsräte durch auf sie zugeschnittene Rechtsvorschriften erhöhen zu wollen. Es sollte ausschließlich Sache der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sein, darüber zu entscheiden, ob und wie die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer über gemeinschaftsweit wirkende Unternehmensentscheidungen durchgeführt wird. Der Gesetzgeber sollte sich darauf beschränken, einen möglichst flexiblen Rechtsrahmen zu setzen.
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Europäische Betriebsräte KOM(2008) 419 (veröff. 29.09.2008) | 76 KB | Download | |
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