Europäische Aufsichtsbehörden (EBA, ESMA und EIOPA) (Verordnung)
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Finanzmärkte

Europäische Aufsichtsbehörden (EBA, ESMA und EIOPA) (Verordnung)

Seit Ausbruch der Finanzkrise steht die Finanzmarktaufsicht in der EU, die stark auf nationalen Strukturen aufgebaut ist, zur Disposition. Die Kommission schlägt nun vor, drei neue Aufsichtsbehörden, jeweils für die Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen zu gründen.

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Status

Die Gründung der EBA, der ESMA und der EIOPA und damit die engere Koordinierung der Aufsichtsbemühungen in der EU ist sinnvoll. Technische Standards der Aufsichtsbehörden können Wettbewerbsverzerrungen vermeiden und dienen der Qualität der Aufsicht. Die EU-Behörden sollten aber nicht für die Anwendung des EU-Aufsichtsrechts zuständig sein. Die Schlichtung durch die EBA ist mit der Arbeit der Aufsichtskollegien unvereinbar. Im Krisenfall sind die Behörden nicht schlagkräftig.

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cepÜbersicht: Befugnisse der EBA, EIOPA und ESMA zur Entwicklung technischer Standards (veröff. 11.01.2010) PDF 57 KB Download
cepÜbersicht: Befugnisse der EBA, EIOPA und ESMA zur Entwicklung technischer Standards
Aufsichtsbehörde KOM(2009) 501 (veröff. 11.01.2010) PDF 91 KB Download
Versicherungsaufsichtsbehörde KOM(2009) 502 (veröff. 11.01.2010) PDF 91 KB Download
Wertpapieraufsichtsbehörde KOM(2009) 503 (veröff. 11.01.2010) PDF 90 KB Download