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Finanzmärkte
Europäische Aufsichtsbehörden (EBA, ESMA und EIOPA) (Verordnung)
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Die Gründung der EBA, der ESMA und der EIOPA und damit die engere Koordinierung der Aufsichtsbemühungen in der EU ist sinnvoll. Technische Standards der Aufsichtsbehörden können Wettbewerbsverzerrungen vermeiden und dienen der Qualität der Aufsicht. Die EU-Behörden sollten aber nicht für die Anwendung des EU-Aufsichtsrechts zuständig sein. Die Schlichtung durch die EBA ist mit der Arbeit der Aufsichtskollegien unvereinbar. Im Krisenfall sind die Behörden nicht schlagkräftig.
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cepÜbersicht: Befugnisse der EBA, EIOPA und ESMA zur Entwicklung technischer Standards (veröff. 11.01.2010) | 57 KB | Download | |
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Aufsichtsbehörde KOM(2009) 501 (veröff. 11.01.2010) | 91 KB | Download | |
Versicherungsaufsichtsbehörde KOM(2009) 502 (veröff. 11.01.2010) | 91 KB | Download | |
Wertpapieraufsichtsbehörde KOM(2009) 503 (veröff. 11.01.2010) | 90 KB | Download |