EU-weite Jugendgarantie für Beschäftigung (Empfehlung)
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Arbeit & Soziales

EU-weite Jugendgarantie für Beschäftigung (Empfehlung)

Die Kommission will, dass die Mitgliedstaaten allen Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren garantieren, dass sie binnen vier Monaten nach Schulabgang oder Arbeitsplatzverlust eine Beschäftigung oder Ausbildung erhalten.

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Status

Eine staatliche Jugendgarantie erhöht die Beschäftigungsquote Jugendlicher nicht. Denn Arbeitsplätze werden von Unternehmen und nicht durch staatliche Versprechungen geschaffen. Zudem schwächt eine Jugendgarantie die Arbeitskräftemobilität in der EU.

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EU-weite Jugendgarantie für Beschäftigung COM(2012) 729 (veröff. 18.02.2013) PDF 98 KB Download
EU-weite Jugendgarantie für Beschäftigung COM(2012) 729