EU-Strategie zur Förderung der legalen Einwanderung (cepInput)
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Arbeit & Soziales

EU-Strategie zur Förderung der legalen Einwanderung (cepInput)

Prof. Dr. Andrea De Petris
Prof. Dr. Andrea De Petris

Die Europäische Union ist nach Ansicht von Arbeitsmarktexperten zunehmend auf legale Zuwanderung angewiesen. Aufgrund von Überalterung fehlen demnach Millionen qualifizierter Arbeitskräfte. Zwar sind weltweit mehr als 60 Millionen Menschen auf der Flucht. Doch lösen diese oft nur unzureichend Qualifizierten nicht den Fachkräftemangel innerhalb der EU. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission eine neue Migrationsinitiative gestartet. Das Centro Politiche Europee in Rom (cep) hält die von Brüssel vorgelegten Pläne für sinnvoll und zweckmäßig, warnt jedoch vor nationalstaatlichen Egoismen.

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„Die Kommission stellt klar, dass sie Arbeitnehmer aus Drittländern für die öffentliche und private Wirtschaft der EU als Chance und nicht als Problem betrachtet. Das begrüßen wir sehr“, erklärt Andrea De Petris vom Centro Politiche Europee| Rom. Der Jurist hält einen europäischen Ansatz für wichtig, auch wenn die entscheidende Kompetenzebene nach wie vor auf Seiten der Mitgliedstaaten verbleibt. „Der Einstieg in eine gesteuerte Zuwanderung ist gemacht. Der ist dringend notwendig, um die Attraktivität der EU für qualifizierte Zuwanderer, Talente und Gründer zu erhöhen.“

 

De Petris hält eine zentrale Steuerung der EU für effizienter als Eingriffe in nationale Teilarbeitsmärkte. „Wir brauchen einen neuen und pragmatischen Ansatz, der darauf abzielt, den größten Nutzen für Mitgliedstaaten, Unternehmen und letztlich für die Migranten selbst zu erzielen.“ Das Ziel müsse darin bestehen, Strategien und Maßnahmen zu ergreifen, um notwendige Änderungen an den bestehenden europäischen Vorschriften zu erreichen. Dabei müssten Mitgliedstaaten, Wirtschaftsakteure und Interessengruppen auf unterschiedlichsten Ebenen mit einbezogen werden.

 

„Die größte Schwierigkeit wird darin bestehen, die 27 Mitgliedstaaten, die nach wie vor für die Zulassung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten in ihrem Hoheitsgebiet zuständig sind, davon zu überzeugen, dass legale Zuwanderung durchaus in ihrem nationalen Interesse liegt“, betont De Petris.

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