EU-Energie-Agentur (Verordnung)
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Energie

EU-Energie-Agentur (Verordnung)

Die Europäische Kommission möchte eine Agentur für die Zusammenarbeit der nationalen Energieregulierungsbehörden einrichten. Sie soll auch Selbstregulierungsgremien der europäischen Netzbetreiber überwachen und eigene Entscheidungen in grenzüberschreiten­den Angelegenheiten treffen. Betroffen von diesem Gesetzgebungsvorhaben sind nationale Regulierungsbehörden, Ei­gentümer und Betreiber von Übertragungsnetzen für Strom bzw. Fernleitungsnetzen für Gas.

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Status

In seiner Kurzanalyse der Kommissionsmitteilung kommt das cep zu dem Schluss, dass die bloße Errichtung der vorgeschlagenen Agentur nicht in Kompetenzen der Mitgliedstaaten eingreift und auch sonst mit EU-Recht vereinbar ist. Das cep kritisiert jedoch, dass das vorgeschlagene Regulierungssystem keine klare Zuordnung von Regulierungsverantwortung ermöglicht. Es bietet, so die cepWissenschaftler,  keine Gewähr dafür, dass sachgerechte Rahmen­bedingungen für den ent­stehenden Binnen für Strom und Gas gesetzt werden. Die Verordnung sollte daher nicht ver­abschiedet werden. Das cep ist der Auffassung, dass trotz der möglichen Schwie­rigkeiten der Kon­sensfindung eine intensivierte Zusammenarbeit der 27 Regu­lierungs­behörden un­ter enger Ein­be­ziehung der Kommission (sog. „ERGEG plus“-Modell) vorzu­ziehen ist.

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EU-Energie-Agentur KOM (2007) 530 (veröff. 03.12.2007) PDF 75 KB Download
EU-Energie-Agentur KOM (2007) 530