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Finanzmärkte
EU-Einlagensicherung im Europäischen Parlament
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Wenn eine Bank zusammenbricht, werden den Kunden von allen Einlagensicherungssystemen der EU Einlagen bis zu einer Höhe von mindestens 100.000 € erstattet. Einlagensicherungssysteme sollen dadurch panische Geldabhebungen verhindern, die die Stabilität des gesamten Finanzsystems gefährden.
Im November 2015 schlug die EU-Kommission ein europäisches Einlagensicherungssystem (EDIS) vor. Es soll bis 2024 die nationalen Einlagensicherungssysteme ersetzen. Anfang November 2016 legte die Berichterstatterin im Europäischen Parlament, Esther de Lange, ihren Berichtsentwurf vor. Das cep gibt die Kernelemente des Berichtsentwurfs wieder und bewertet ihn.
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EU-Einlagensicherung im Europäischen Parlament (veröff. 14.11.2016) | 444 KB | Download | |
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Presseinformation 114/2016 (veröff. 14.11.2016) |