EU-Binnenmarkt für elektronische Kommunikation (Teil 1) (Verordnung)
cepAnalyse
Sachgerecht ist die Klarstellung, dass vertragliche Vereinbarungen über Obergrenzen für Datenmengen und Spezialdienste erlaubt sind. Auch tragen EU-weit vollharmonisierte Endnutzerrechte zur Vollendung des Binnenmarktes bei.
Die unklare Definition von Spezialdiensten hemmt aber Innovationen und Breitbandausbau. Ein gesetzliches Gebot zur Netzneutralität erschwert es Endnutzern, kostengünstigere Verträge abzuschließen, die einzelne Dienste nicht beinhalten. Es ist zudem nur vertretbar, wenn Internetzugangsanbieter über erhebliche Marktmacht verfügen. Die Kündigungsrechte mit kurzen Fristen hemmen den Breitbandausbau. Indem die Verordnung Verkehrsmanagement-maßnahmen zur Abwehr schwerer Straftaten ins Ermessen der privaten Internetzugangsanbieter stellt, verstößt sie gegen Grundrechte, da die Vorschrift zu unbestimmt ist.
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Binnenmarkt für Telekommunikation Teil 1 COM(2013) 627 (veröff. 11.12.2013) | 108 KB | Download | |
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Verordnungsvorschlag COM(2013) 627 (veröff. 11.09.2013) | 404 KB | Download | |
EP: 1. Lesung (veröff. 03.04.2014) | |||
Kommission, Rat und EP: Trilogergebnis (veröff. 25.06.2015) |