Digitale Wirtschaft
EU-Behörde für elektronische Kommunikation (Verordnung)
cepAnalyse
Der EU-Rechtsrahmen beruht auf der Annahme, dass der Wettbewerb nur durch massive Eingriffe in das Marktgeschehen gesichert werden kann. Nachdem es in allen EU-Ländern zu Marktzutritten von Netz- und Diensteanbietern gekommen ist, stellt sich allerdings die Frage, ob eine wettbewerbsrechtliche Missbrauchsaufsicht nicht ausreicht. Anders als die geltende Regulierung greift eine wettbewerbsrechtliche Aufsicht erst dann in Märkte ein, wenn ein Missbrauch von Marktmacht tatsächlich festgestellt ist.
Leider zielen die aktuellen Vorhaben der Europäischen Kommission darauf, die bestehende Regulierung weiter zu verfestigen. Ferner will die Kommission ihre Kontrolle über die nationale Regulierungspraxis ausdehnen. Dabei will sie sich von einer neuen EU-Behörde unterstützen lassen. Das ist unnötig und birgt die Gefahr unsachgemäßiger „Einheitsregulierung“ auf EU-Ebene, meint das cep.
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EU-Behörde für elektronische Kommunikation KOM(2007) 699 (veröff. 23.01.2008) | 80 KB | Download | |
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