Erneuerbare Energien (Richtlinie)
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Energie

Erneuerbare Energien (Richtlinie)

Die Europäische Kommission hat am 23. Januar 2008 eine Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien vorgelegt. EU-weit sollen Unternehmen und Endverbraucher bis zum Jahr 2020 mindestens 20% ihres Energiebedarfs durch erneuerbare Energien decken. Dies betrifft vor allem Energieunternehmen, insbesondere Erzeuger erneuerbarer Energien, sowie Autofahrer und Hauseigentümer.

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Status

Die Förderung erneuerbarer Energien sollte kein eigenständiges Ziel sein. Vielmehr sollte ein verbindliches CO2-Emissionsziel festgelegt und ein umfassender Handel mit Emissionsrechten eingeführt werden. Davon würden auch erneuerbare Energien profitieren.

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Erneuerbare Energien KOM(2008) 19 (veröff. 29.02.2008) PDF 79 KB Download
Erneuerbare Energien KOM(2008) 19