Erneuerbare Energien nach 2020 (Mitteilung)
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Energie

Erneuerbare Energien nach 2020 (Mitteilung)

Dr. Götz Reichert, LL.M.
Dr. Götz Reichert, LL.M.
Prof. Dr. Jan S. Voßwinkel
Prof. Dr. Jan S. Voßwinkel

Der EU-Rechtsrahmen zur Förderung erneuerbarer Energien gilt bis 2020. Die Europäische Kommission hat nun erste ergebnisoffene Überlegungen vorgestellt, ob und wie erneuerbare Energien auch nach 2020 gefördert werden sollen. Sie will Leitlinien für eine Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit beim Ausbau erneuerbarer Energien sowie erforderlichenfalls für eine Angleichung der nationalen Förderregelungen erarbeiten.

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Status

Investoren benötigen rechtzeitig Klarheit über die politischen Rahmenbedingungen nach Auslaufen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2020. Daher kommen die Überlegungen der Kommission hierfür zum richtigen Zeitpunkt. Die erwogenen Maßnahmen, die zu einer stärkeren Europäisierung und Internationalisierung der Erneuerbare-Energien-Politik führen sollen, können kostensenkend wirken und den Wettbewerb im Energiebinnenmarkt stärken.

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Erneuerbare Energien nach 2020 KOM(2012) 271 (veröff. 16.07.2012) PDF 102 KB Download
Erneuerbare Energien nach 2020 KOM(2012) 271