Entsendung von Arbeitnehmern (Richtlinie)
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Arbeit & Soziales

Entsendung von Arbeitnehmern (Richtlinie)

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung der Entsenderichtline vorgelegt. Für entsandte und nicht-entsandte Arbeitnehmer soll der Grundsatz „gleiche Entlohnung für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ gelten. Aus Sicht des cep verstößt dieser Vorschlag gegen die Dienstleistungsfreiheit in der EU.

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Status

Die neue Richtlinie sieht vor, dass nach spätestens 24 Monaten Entsendung das Arbeitsrecht des Aufnahmestaates gilt, wodurch eine dauerhafte Umgehung nationaler Vorschriften mittels Entsendungen verhindert werden soll. Allerdings verhindert die Pflicht zur Zahlung der Löhne, die in Gesetzen oder allgemeinverbindlichen Tarifverträgen des Aufnahmestaates vorgeschrieben sind, die effektive, marktbasierte Kontrolle der Lohnhöhe durch Konkurrenz von Arbeitnehmern aus dem EU-Ausland.

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Entsendung von Arbeitnehmern COM(2016) 128 (veröff. 12.12.2016) PDF 139 KB Download
Entsendung von Arbeitnehmern COM(2016) 128
Presseinformation 123/2016 (veröff. 12.12.2016)
Richtlinienvorschlag COM(2016) 128 (veröff. 08.03.2016) PDF 157 KB Download
EP-Ausschuss: Bericht (veröff. 19.10.2017)
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 23.10.2017)
Rat und EP: Annahme (veröff. 28.06.2018)