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Energie
Energiemärkte (Verordnung)
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Da Energiegroßhandelsmärkte spezifische Charakteristika aufweisen, ist ein hierauf zugeschnittenes Marktmissbrauchsrecht sachgerecht. Zudem erfordert die zunehmend grenzüberschreitende Ausrichtung von Energiegroßhandelsmärkten eine EU-weite Regelung. Allerdings ist die Festlegung der von der Verordnung erfassten Sachverhalte eine wesentliche Entscheidung, die in der Verordnung und nicht mittels delegierter Rechtsakte der Kommission getroffen werden muss. Für Unternehmen, die nur geringfügig an den Energiegroßhandelsmärkten tätig sind, fehlen Kriterien für De-minimis-Ausnahmen zur Entlastung dieser Unternehmen von Berichtspflichten.
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Überwachung des Energiemarkts KOM(2010) 726 (veröff. 28.02.2011) | 150 KB | Download | |
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