Energieinfrastruktur (TEN-E) (Verordnung)
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Energie

Energieinfrastruktur (TEN-E) (Verordnung)

Dr. Götz Reichert, LL.M.
Dr. Götz Reichert, LL.M.
Prof. Dr. Jan S. Voßwinkel
Prof. Dr. Jan S. Voßwinkel

Nach Meinung der Kommission muss die EU dringend in ihre Energieinfrastruktur investieren, um ihre energie- und klimapolitischen Ziele bis 2020 zu erreichen. Hierzu sollen durch die als Verordnung vorgeschlagenen Leitlinien nationale Genehmigungsverfahren für Vorhaben von gemeinsamem Interesse (VGI) gestrafft und besser koordiniert werden.

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Status

Die geplante bessere Koordinierung des grenzüberschreitenden Infrastrukturausbaus in der EU ist notwendig, damit der Energiebinnenmarkt verwirklicht werden kann und damit die Infrastruktur mit dem Ausbau erneuerbarer Energien Schritt hält. Möglichst zügige Genehmigungsverfahren für Energieinfrastrukturprojekte beschleunigen den Infrastrukturausbau und verbessern so die Energieversorgung im Binnenmarkt. Allerdings verstößt der Erlass der TEN-E-Leitlinien als Verordnung gegen EU-Recht.

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Energieinfrastruktur (TEN-E) KOM(2011) 658 (veröff. 30.01.2012) PDF 274 KB Download
Energieinfrastruktur (TEN-E) KOM(2011) 658
Monitor zum abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren (veröff. 30.01.2012) PDF 643 KB Download