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Energie
Energieeffizienzkennzeichnung (Verordnung)
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Das EU-Etikett erleichtert es den Verbrauchern, ihren Energieverbrauch dort zu reduzieren, wo sie es wünschen und es zu geringsten Kosten möglich ist. Die Abschaffung der Effizienzklassen A+ bis A+++ verbessert den Informationsgehalt der EU-Etiketten, da Verbraucher den Unterschied zwischen beispielsweise Klasse C und B anders wahrnehmen, als zwischen A+ und A++. Die Vorschrift, dass bei Neuskalierungen anfangs kein Produkt die Effizienzklassen A und B erreichen darf, senkt allerdings den Informationsgehalt des EU-Etiketts. Die Pflicht, bei jeglicher Werbung auf die Effizienzklasse hinweisen zu müssen, schränkt zudem ohne ausreichenden Grund die unternehmerische Freiheit ein.
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Energieeffizienzkennzeichnung COM(2015) 341 (veröff. 02.11.2015) | 103 KB | Download | |
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Verordnungsvorschlag COM(2015) 341 (veröff. 15.07.2015) | 596 KB | Download | |
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 26.11.2015) | |||
EP: 1. Lesung (veröff. 06.07.2016) | |||
Kommission, Rat und EP: Trilogergebnis (veröff. 22.05.2017) |