Energieeffizienz (Richtlinie)
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Energie

Energieeffizienz (Richtlinie)

Dr. Martin Menner
Dr. Martin Menner
Dr. Götz Reichert, LL.M.
Dr. Götz Reichert, LL.M.

Die Energieeffizienz-Richtlinie von 2012 soll geändert werden: Für die EU soll ein verschärftes und nunmehr auch verbindliches Energieeinsparziel von 30% bis 2030 eingeführt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen den Mitgliedstaaten detaillierte Energieeinsparvorgaben auferlegt werden. So sollen sie auch nach 2020 sicherstellen, dass der Energieverbrauch von Endkunden jährlich um 1,5% sinkt.

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Status

Die Verschärfung des Energieeinsparziels auf EU-weit verbindliche 30% kann im Gegensatz zum Emissionshandel die eigentlichen umwelt- und energiepolitischen Ziele – Klimaschutz und Versorgungssicherheit – weder treffsicher noch kosteneffizient erreichen. Daher sind detaillierte Energieeinsparvorgaben für die Mitgliedstaaten – wie die Pflicht, bei Endkunden jährlich 1,5% Energie einzusparen – verfehlt. Zudem verstoßen diese gegen das Subsidiaritätsprinzip und belasten die Haushalte der Mitgliedstaaten unverhältnismäßig.

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Presseinformation 11/2017 (veröff. 31.01.2017)
Energieeffizienz COM(2016) 761 (veröff. 31.01.2017) PDF 134 KB Download
Richtlinienvorschlag COM(2016) 761 (veröff. 30.11.2016) PDF 358 KB Download
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 26.06.2017)
EP: 1. Lesung (veröff. 17.01.2018)
Kommission, EP und Rat: Trilogergebnis (veröff. 19.06.2018)