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Energie
Energieeffizienz (Richtlinie)
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Der Vorschlag verstößt gegen das Subsidiaritätsprinzip, da kein grenzüberschreitendes Problem vorliegt. Die geforderten Gebäudesanierungen belasten die öffentlichen Haushalte erheblich, gehen aber selbst nach Auffassung der Kommission nicht mit „besonders hohen Energieeinsparungen“ einher. Sie sind daher unverhältnismäßig. Energieversorgungsunternehmen können den Verbrauch ihrer Kunden nicht steuern. Sie sollten daher nicht dafür verantwortlich gemacht werden.