Energieabkommen mit Drittstaaten (Beschluss)
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Energie

Energieabkommen mit Drittstaaten (Beschluss)

Dr. Götz Reichert, LL.M.
Dr. Götz Reichert, LL.M.

Mit „Ex-ante-Prüfungen“ bei Energieabkommen zwischen EU-Mitgliedern und Drittstaaten will die Europäische Kommission künftig die Vereinbarkeit dieser zwischenstaatlichen Abkommen (ZSA) mit EU-Recht sicherstellen. Aus Sicht des cep wäre dies allerdings ein schwerwiegender Eingriff in die Souveränität der Mitgliedstaaten.

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Status

Die obligatorische Ex-ante-Prüfung von ZSA durch die Kommission ist grundsätzlich geeignet, Verstöße gegen EU-Recht frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Dadurch könnte die Rechtssicherheit erhöht und das Ausfallrisiko – z.B. bei der Planung grenzüberschreitender Gasinfrastrukturprojekte – vermindert werden. Dies wäre aber eine unverhältnismäßige Intervention der Kommission in die Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten.

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Energieabkommen mit Drittstaaten COM(2016) 53 (veröff. 13.06.2016) PDF 145 KB Download
Energieabkommen mit Drittstaaten COM(2016) 53
Beschlussvorschlag COM(2016) 53 (veröff. 16.02.2016) PDF 281 KB Download
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 06.06.2016)
Kommission, EP und Rat: Trilogergebnis (veröff. 07.12.2016)