Klima
Emissionshandelssystem ab 2021 (Richtlinie)
cepAnalyse
Der neue lineare Reduktionsfaktor von 2,2 Prozent, die Fixierung des zu versteigernden Anteils an Zertifikaten und die Reduzierung der Benchmarks erhöhen das Carbon-Leakage-Risiko. Das Abwanderungsrisiko schadet den EU-Volkswirtschaften, ohne dem Klima zu helfen. Abwanderungsgefährdete Unternehmen sollten deshalb ab 2021 einen größeren Anteil ihrer benötigten Zertifikate kostenlos erhalten. Im Zuge der Reform der ETS-Richtlinie hätten weitere Sektoren – insbesondere Straßenverkehr und Gebäudebeheizung – in das ETS einbezogen werden müssen. Durch die Anpassung der Benchmarkreduktion an die tatsächlichen Emissionen entsprechen die Anreize zur Emissionsreduktion eher den tatsächlich realisierbaren Möglichkeiten. Die Ermächtigung der Kommission, mittels delegierten Rechtsakts die von der Richtlinie erfassten Treibhausgase zu bestimmen, verstößt gegen EU-Recht.
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Richtlinienvorschlag COM(2015) 337 (veröff. 15.07.2015) | 481 KB | Download | |
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Emissionshandelssystem ab 2021 (veröff. 07.09.2015) | 102 KB | Download | |
EP: 1. Lesung (veröff. 15.02.2017) | |||
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 28.02.2017) | |||
Rat, EP, Kommission: Trilog (veröff. 22.11.2017) |