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Umwelt
Emissionen von mobilen Maschinen und Geräten (Verordnung)
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Um Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu verhindern und um Luftverschmutzung zu begrenzen, ist eine EU-einheitliche Regelung unerlässlich. Der Zeitraum zwischen der Festlegung der Prüfverfahren – Ende 2016 – und dem Inkrafttreten der neuen Grenzwerte – 2019 – ist zu gering: Die Hersteller von NRMM benötigen ebenfalls Zeit für die Entwicklung, welche im Detail erst abgeschlossen werden kann, wenn die neuen NRMM-Motoren verfügbar sind.
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Emissionen von mobilen Maschinen und Geräten COM(2014) 581 (veröff. 26.01.2015) | 98 KB | Download | |
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Verordnungsvorschlag COM(2014) 581 (veröff. 25.09.2014) | 290 KB | Download | |
EP-Ausschuss: Bericht (veröff. 30.09.2015) | |||
Kommission, EP und Rat: Trilogergebnis (veröff. 14.04.2016) |