Emissionen von mobilen Maschinen und Geräten (Verordnung)
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Umwelt

Emissionen von mobilen Maschinen und Geräten (Verordnung)

Dr. Götz Reichert, LL.M.
Dr. Götz Reichert, LL.M.

Für „nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte“ („non-road mobile machinery“ – NRMM) gelten derzeit Emissionsgrenzwerte, die zuletzt 2004 geändert wurden. Nach Ansicht der Europäischen Kommission entsprechen sie nicht mehr dem Stand der Technik. Daher sollen nun strengere Emissionsgrenzwerte erlassen werden, um insbesondere die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen und um die EU-Anforderungen an denen der USA anzugleichen.

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Status

Um Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu verhindern und um Luftverschmutzung zu begrenzen, ist eine EU-einheitliche Regelung unerlässlich. Der Zeitraum zwischen der Festlegung der Prüfverfahren – Ende 2016 – und dem Inkrafttreten der neuen Grenzwerte – 2019 – ist zu gering: Die Hersteller von NRMM benötigen ebenfalls Zeit für die Entwicklung, welche im Detail erst abgeschlossen werden kann, wenn die neuen NRMM-Motoren verfügbar sind.

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Emissionen von mobilen Maschinen und Geräten COM(2014) 581 (veröff. 26.01.2015) PDF 98 KB Download
Emissionen von mobilen Maschinen und Geräten COM(2014) 581
Verordnungsvorschlag COM(2014) 581 (veröff. 25.09.2014) PDF 290 KB Download
EP-Ausschuss: Bericht (veröff. 30.09.2015)
Kommission, EP und Rat: Trilogergebnis (veröff. 14.04.2016)