Emissionen durch Landnutzung und Forstwirtschaft (LULUCF) (Verordnung)
cepAnalyse

Umwelt

Emissionen durch Landnutzung und Forstwirtschaft (LULUCF) (Verordnung)

Dr. Götz Reichert, LL.M.
Dr. Götz Reichert, LL.M.

Auf Grundlage einer Verordnung der EU-Kommission sollen die Emissionen und der Abbau von Treibhausgasen (THG) durch Landnutzung und Forstwirtschaft umfassend in die Klimapolitik der EU einbezogen werden. Dabei soll künftig der Umfang an THG-Emissionen in diesem Bereich auch nicht mehr größer sein dürfen, als der Abbau von THG durch ihre Bindung im Boden, in Pflanzen oder Holzprodukten.

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Status

Die stärkere Einbeziehung der Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft in die Klimapolitik der EU ist aus Sicht des cep sachgerecht, denn für den Klimaschutz ist der THG-Abbau ebenso entscheidend wie THG-Emissionen. Dabei sollte es den Mitgliedstaaten aber ermöglicht werden, emissionssenkende Landnutzungsänderungen und Aufforstungsprogramme unbegrenzt bei der Erreichung ihrer nationalen Klimaschutzziele anzurechnen.

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Emissionen durch Landnutzung und Forstwirtschaft COM(2016) 479 (veröff. 10.10.2016) PDF 155 KB Download
Emissionen durch Landnutzung und Forstwirtschaft COM(2016) 479
Presseinformation 103/2016 (veröff. 10.10.2016)
Verordnungsvorschlag COM(2016) 479 (veröff. 20.07.2016) PDF 497 KB Download
EP: 1. Lesung (veröff. 13.09.2017)
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 16.10.2017)
Rat, EP und Kommission: Trilog (veröff. 27.12.2017)