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Finanzmärkte
EMIR-REFIT
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Nach Ansicht des cep ist die nun beschlossene Lockerung der Clearingpflichten akzeptabel, da die Belastung der Gegenparteien für die Abwicklung ihrer Derivatekontrakte regelmäßig höher ist als der Gewinn finanzieller Stabilität. Auch die Verlängerung der Freistellung für Altersversorgungssysteme um weitere zwei Jahre ist vertretbar. Eine weitere Verlängerung ist jedoch nicht sachgerecht, da Wettbewerbsverzerrungen fortbestehen würden. Die Einführung von FRAND-Bedingungen ist dagegen abzulehnen.
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a04 (veröff. 09.04.2019) | 314 KB | Download | |
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