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Verkehr
Elektronische Mautsysteme (Richtlinie)
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Insbesondere die geplante Möglichkeit für EETS-Anbieter, künftig ihre Dienste auf einige Mitgliedstaaten zu beschränken, kann dazu beitragen, potentielle Anbieter tatsächlich zum Markteintritt zu bewegen. Die Verpflichtung für EETS-Anbieter, Pläne zur Ausweitung ihrer Dienste offenzulegen, könnte jedoch zu – wettbewerblich bedenklichem – aufeinander abgestimmtem Verhalten führen. Ein verbesserter grenzüberschreitender Informationsaustausch erleichtert die Durchsetzbarkeit von Straßennutzungsgebühren bei ausländischen Fahrzeugen. Dies stärkt das Geschäftsmodell von EETS-Anbietern.
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Elektronische Mautsysteme COM(2017) 280 (veröff. 21.11.2017) | 88 KB | Download | |
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Presseinformation 101/2017 (veröff. 21.11.2017) | |||
Richtlinienvorschlag COM(2017) 280 (veröff. 31.05.2017) | |||
EP-Ausschuss: Bericht (veröff. 24.05.2018) | |||
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 07.06.2018) | |||
Kommission, EP und Rat: Trilogergebnis (veröff. 28.11.2018) |