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Umwelt
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Richtlinie)
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Die Einführung verbindlicher Mindestquoten für die Sammlung sowie die Verwertung, die Wiederverwendung und das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ist verfehlt, da die Hersteller kaum Einfluss auf die Erreichbarkeit dieser Quoten haben. Die Vereinfachungen der Berichtspflichten für die Hersteller sind als Effizienzsteigerung zu begrüßen.
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Elektro- und Elektronik-Altgeräte KOM(2008) 810 (veröff. 30.03.2009) | 72 KB | Download | |
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