Einlagensicherung (Richtlinie)
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Einlagensicherung (Richtlinie)

Die EU-Kommission möchte, dass Einlagensicherungssysteme in der EU künftig höchstens 100.000 € erstatten. Einlagensicherungssysteme müssen sich künftig bei Bedarf gegenseitig Kredite vergeben. Inmitten der Finanzkrise hatten Rat und Europäisches Parlament bereits eine EU-weite Anhebung der Mindestdeckungssumme auf zuerst 50.000 Euro und – bis Ende 2010 – auf 100.000 Euro beschlossen.  Strittige Fragen wie die EU-weite Harmonisierung der Finanzierung der Einlagensicherungssysteme und die Einrichtung eines europäischen Einlagensicherungssystems wurden auf das Jahr 2010 verschoben. Die jetzt vorgelegten Pläne stoßen auf erheblichen Widerstand. Einige nationale Parlamente wollen mit der im Lissabon-Vertrag eingeführten Subsidiaritätsrüge erreichen, dass die Kommission den Vorschlag erneut prüft.

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Status

Die Begrenzung der maximalen Erstattung auf 100.000 Euro ist kontraproduktiv und kann nicht mit der Finanzmarktstabilität begründet werden. Die Pflicht zur Kreditgewährung zwischen Einlagensicherungssystemen wirkt destabilisierend. Die Erstattungsfrist von 7 Tagen ist unrealistisch kurz.

Regeln für die glaubwürdige Finanzierung von Einlagensicherungssystemen sind zwar sinnvoll. Diese können aber auch auf nationaler statt europäischer Ebene vorgeschrieben werden. Dies gilt zwar nicht für EU-weite Deckungsobergrenzen und die Pflicht zur gegenseitigen Kredithilfe, beide sind aber kontraproduktiv.

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Einlagensicherungssysteme KOM(2010) 368 (veröff. 11.10.2010) PDF 100 KB Download
Einlagensicherungssysteme KOM(2010) 368
Richtlinienvorschlag KOM(2010) 368 (veröff. 12.07.2010) PDF 354 KB Download
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 17.06.2011) PDF 81 KB Download
EP: 1. Lesung (veröff. 16.02.2012)
Kommission, EP und Rat: Trilogergebnis (veröff. 20.12.2013)