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Finanzmärkte
Einlagensicherung (Richtlinie)
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Die Begrenzung der maximalen Erstattung auf 100.000 Euro ist kontraproduktiv und kann nicht mit der Finanzmarktstabilität begründet werden. Die Pflicht zur Kreditgewährung zwischen Einlagensicherungssystemen wirkt destabilisierend. Die Erstattungsfrist von 7 Tagen ist unrealistisch kurz.
Regeln für die glaubwürdige Finanzierung von Einlagensicherungssystemen sind zwar sinnvoll. Diese können aber auch auf nationaler statt europäischer Ebene vorgeschrieben werden. Dies gilt zwar nicht für EU-weite Deckungsobergrenzen und die Pflicht zur gegenseitigen Kredithilfe, beide sind aber kontraproduktiv.
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Einlagensicherungssysteme KOM(2010) 368 (veröff. 11.10.2010) | 100 KB | Download | |
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Richtlinienvorschlag KOM(2010) 368 (veröff. 12.07.2010) | 354 KB | Download | |
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 17.06.2011) | 81 KB | Download | |
EP: 1. Lesung (veröff. 16.02.2012) | |||
Kommission, EP und Rat: Trilogergebnis (veröff. 20.12.2013) |