Einlagensicherung in der EU: Eine Bestandsaufnahme (cepInput)
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Einlagensicherung in der EU: Eine Bestandsaufnahme (cepInput)

Victor Warhem
Victor Warhem
Prof. Dr. Andrea De Petris
Prof. Dr. Andrea De Petris

Auf dem Weg zu einer von der EU-Kommission angestrebten gemeinsamen Einlagensicherung für die Eurozone (EDIS) sind noch immer hohe Hürden zu überwinden. Das ist das Ergebnis eines Inputs des Centrums für Europäische Politik (cep), in dem die Bankensysteme von Deutschland, Frankreich und Italien miteinander verglichen werden.

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"Seit Jahren wird über die Einrichtung diskutiert, ohne dass es nennenswerte Fortschritte gibt. Obwohl eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 eine Angleichung bewirken soll, sind die Unterschiede zwischen den nationalen Einlagensicherungssystemen in Deutschland, Frankreich und Italien erheblich", sagt cep-Ökonom Bert Van Roosebeke.

Nach Ansicht des Experten der Freiburger Denkfabrik gilt das nicht nur für den institutionellen Aufbau der Systeme, sondern auch für die Finanzausstattung, die befristet erhöhten Deckungssummen oder die alternative Nutzung von Finanzmitteln. Die EU-Richtlinie verlangt eine Finanzausstattung von 0,8% der gedeckten Einlagen bis Juli 2024. Laut der Bestandsaufnahme des cep ist das Einlagensicherungssystem der italienischen Privatbanken mit 0,23 Prozent davon noch weit entfernt. Frankreich liegt bei 0,37 Prozent. In Deutschland erreichen die Privatbanken 0,52 Prozent.

"Die Diskussion über eine gemeinsame Einlagensicherung dürfte sich in diesem Jahr intensivieren", sagt Van Roosebeke. Der cep-Experte fordert, die bestehenden Unterschiede bei der eventuellen Einrichtung eines gemeinsamen Einlagensicherungssystems zu berücksichtigen.

Der cepInput erscheint auf Englisch.

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cepStudie (veröff. 16.02.2021) PDF 410 KB Download
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