Finanzmärkte
Einlagensicherung in der EU: Eine Bestandsaufnahme (cepInput)
cepInput
"Seit Jahren wird über die Einrichtung diskutiert, ohne dass es nennenswerte Fortschritte gibt. Obwohl eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 eine Angleichung bewirken soll, sind die Unterschiede zwischen den nationalen Einlagensicherungssystemen in Deutschland, Frankreich und Italien erheblich", sagt cep-Ökonom Bert Van Roosebeke.
Nach Ansicht des Experten der Freiburger Denkfabrik gilt das nicht nur für den institutionellen Aufbau der Systeme, sondern auch für die Finanzausstattung, die befristet erhöhten Deckungssummen oder die alternative Nutzung von Finanzmitteln. Die EU-Richtlinie verlangt eine Finanzausstattung von 0,8% der gedeckten Einlagen bis Juli 2024. Laut der Bestandsaufnahme des cep ist das Einlagensicherungssystem der italienischen Privatbanken mit 0,23 Prozent davon noch weit entfernt. Frankreich liegt bei 0,37 Prozent. In Deutschland erreichen die Privatbanken 0,52 Prozent.
"Die Diskussion über eine gemeinsame Einlagensicherung dürfte sich in diesem Jahr intensivieren", sagt Van Roosebeke. Der cep-Experte fordert, die bestehenden Unterschiede bei der eventuellen Einrichtung eines gemeinsamen Einlagensicherungssystems zu berücksichtigen.
Der cepInput erscheint auf Englisch.
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cepStudie (veröff. 16.02.2021) | 410 KB | Download | |
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