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Finanzmärkte
Eigenkapitalvorschriften für die Banken (Basel II) (Richtlinie)
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Sorgfaltspflichten für die Kreditvergabe und qualitative Anforderungen an Investitionen in verbriefte Kredite tragen zur Stabilität der Finanzmärkte bei. Die Einrichtung von Aufsichtskollegien ist überfällig. Auf die Pflicht, 5% der verbrieften Kredite in den Büchern zu behalten, und die Anrechnung von hohen Interbankenkrediten als Großkredite sollte aber verzichtet werden. Auch der prozyklischen Wirkung der Richtlinie sollte besser Rechnung getragen werden.
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Eigenkapitalvorschriften für die Banken (Basel II) KOM(2008) 602 (veröff. 02.02.2009) | 88 KB | Download | |
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