EBA-Bankenaufsicht (Verordnung)
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EBA-Bankenaufsicht (Verordnung)

Philipp Eckhardt
Philipp Eckhardt

Die Kommission will zentrale Aufgaben der Bankenaufsicht von den nationalen Bankenaufsichtsbehörden auf die Europäische Zentralbank (EZB) übertragen. Die Aufgaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Abstimmungsregeln in ihrem Rat der Aufseher sollen entsprechend angepasst werden.

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Status

Es gibt gute Argumente für die Zentralisierung der Bankenaufsicht. Die Bankenaufsicht sollte aber nicht bei der EZB angesiedelt werden, da Interessenkonflikte mit der Geldpolitik und die Gefährdung der Unabhängigkeit der EZB drohen. Auch verstieße eine strikte organisatorische Trennung von Geldpolitik und Bankenaufsicht gegen EU-Recht.

Zu begrüßen ist, dass die technischen Standards der EBA auch für die EZB verbindlich sind. 

Einerseits verstoßen die Kompetenzen der EBA gegen die primärrechtlich garantierte Unabhängigkeit der EZB. Andererseits verfügt die EBA trotzdem nicht über ausreichende Kontrollmöglichkeiten für die Aufsicht in der Eurozone. Die EBA wird geschwächt, weil die EZB ihre Aufforderungen nicht befolgen muss. Es ist zu befürchten, dass die Eurozone die EBA bei der Schlichtung und beim Vorgehen gegen Rechtsverletzungen der EZB dominiert und instrumentalisiert. Daher sind eine funktionsfähige EBA und eine unabhängige EZB nicht miteinander vereinbar.

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EBA-Bankenaufsicht COM(2012) 512 (veröff. 19.11.2012) PDF 96 KB Download
EBA-Bankenaufsicht COM(2012) 512
Monitor zum abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren (veröff. 15.10.2013) PDF 97 KB Download