Finanzmärkte
Die neue EU-Kleinanlegerstrategie (cepStudie)
cepStudie
"Sobald der Streit beigelegt ist und die neuen Rechtsvorschriften in Kraft treten, müssen sie die Mitgliedstaaten binnen zwölf Monaten umsetzen und weitere sechs Monate später anwenden. Hoffentlich wird es in der zurzeit diskutierten Form nie dazu kommen", warnt cep-Finanzexperte Philipp Eckhardt, der die Studie verfasst hat.
Laut Eckhardt enthalten die Kommissionsvorschläge viel Schatten und wenig Licht. Positiv sei, dass die Kommission auf flächendeckende Provisionsverbote verzichten will. Aber auch partielle Provisionsverbote seien abzulehnen. "Sie verzerren den Wettbewerb um das beste Vertriebsmodell, fokussieren sich auf Tätigkeiten, bei denen die Risiken für das Entstehen von Interessenkonflikten vergleichsweise gering ausfallen, und bergen die Gefahr eines Abwendens bestimmter Kleinanlegergruppen vom Erwerb von Anlageprodukten", kritisiert der cep-Experte.
Und auch viele weitere Maßnahmen seien "aus ordnungspolitischer Sicht mehr als fragwürdig", konstatiert Eckhardt. So ist der sogenannte best-interest-test, der den Qualitätsverbesserungs- und den Nichtnachteiligkeitstest ersetzen soll, unlogisch, bevormundend, zu kostenfokussiert, wettbewerbsverzerrend und einseitig. Und die Maßnahmen zur Verbesserung des Preis-Leistungsverhältnisses von Anlageprodukten kommen einer staatlichen Kostenkontrolle sehr nahe. "Ein solcher Eingriff in die freie Preisgestaltung einer Marktwirtschaft hat in der wettbewerbsintensiven Finanz- und Versicherungsbranche nichts zu suchen", sagt Eckhardt.
Die cepStudie wurde mit Mitteln des Badischen Gewinnsparfonds unterstützt.
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Die neue EU-Kleinanlegerstrategie (cepStudie) (veröff. 26.10.2023) | 521 KB | Download | |
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