Die europäische Säule sozialer Rechte
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Arbeit & Soziales

Die europäische Säule sozialer Rechte

Ende 2017 haben Europäisches Parlament, Rat und EU-Kommission auf dem Sozialgipfel in Göteborg die europäische Säule sozialer Rechte feierlich proklamiert. Allerdings begründet die Säule entgegen ihrer Bezeichnung keine verbindlichen Rechte der Bürger, sondern ist nur eine politische Selbstverpflichtung der Organe der EU.

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Das cep verweist in seiner Bewertung der Proklamation darauf, dass nur die Umsetzung der Säule durch die Sozialpartner, die Mitgliedstaaten und die EU verbindliche Rechte der Bürger begründen kann. Die EU kann dabei vor allem durch den Erlass von sozialen Mindeststandards und Antidiskriminierungsvorschriften zur Umsetzung der Säule beitragen. Dies wäre darüber hinaus noch durch die Koordinierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters sowie durch finanzielle Unterstützung aus dem EU-Haushalt möglich.

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Die europäische Säule sozialer Rechte
Presseinformation 5/2018 (veröff. 16.01.2018)