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Arbeit & Soziales
Die europäische Säule sozialer Rechte
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Das cep verweist in seiner Bewertung der Proklamation darauf, dass nur die Umsetzung der Säule durch die Sozialpartner, die Mitgliedstaaten und die EU verbindliche Rechte der Bürger begründen kann. Die EU kann dabei vor allem durch den Erlass von sozialen Mindeststandards und Antidiskriminierungsvorschriften zur Umsetzung der Säule beitragen. Dies wäre darüber hinaus noch durch die Koordinierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters sowie durch finanzielle Unterstützung aus dem EU-Haushalt möglich.
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Die europäische Säule sozialer Rechte (veröff. 16.01.2018) | 782 KB | Download | |
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Presseinformation 5/2018 (veröff. 16.01.2018) |