Arbeit & Soziales
Die Europäische Dimension des Sports
cepStudie
Der EU ist auf der neuen vertraglichen Kompetenzgrundlage kein nennenswertes finanzielles Budget zuzusprechen. Haushaltsmittel sind lediglich zur Identifizierung von „best practices“ im Bereich des Sports bereitzustellen. Einen Anhaltspunkt über den Umfang eines europäischen Sportbudgets geben erste europäische Projekte, die mit insgesamt 4 Millionen Euro durch die EU gefördert werden.
Zwischen sportrechtlichen Regelungen und dem EU-Recht bestehen vielfältige Berührungen. Die 50+1-Regel und die exklusive und territorial begrenzte Vergabe von TV-Übertragungsrechten sind mit EU-Recht vereinbar. Die exklusive Vermarktung einer Sportveranstaltung, die als eigenständige Marke anzuerkennen ist, durch den Veranstalter ist nach EU-Wettbewerbsrecht zulässig, soweit dem Veranstalter das alleinige Recht an der Veranstaltung zusteht.
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Die Europäische Dimension des Sports (veröff. 01.03.2010) | 315 KB | Download | |
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