Derivatevorschriften (EMIR) (Verordnung)
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Finanzmärkte

Derivatevorschriften (EMIR) (Verordnung)

Philipp Eckhardt
Philipp Eckhardt

Die EU-Kommission will die Vorschriften der EMIR-Verordnung insbesondere für das Clearing außerbörslich gehandelter Derivate verbessern. In der Analyse des Vorschlags der EU-Kommission für eine entsprechende Verordnung werden die Erleichterungen bei der Clearingpflicht für Gegenparteien, die nur begrenzt Derivategeschäfte tätigen, als sachgerecht bewertet, weil von ihnen keine ernsthaften Bedrohungen für die Stabilität der Finanzmärkte ausgehen.

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Status

Allerdings bemängelt das cep, dass die Vorgabe, wonach Clearingmitglieder und ihre Kunden „faire, angemessene und nicht-diskriminierende“ Bedingungen einhalten müssen, einen nicht notwendigen Eingriff in die Vertragsfreiheit darstellt. Auch sollten Pensionsfonds grundsätzlich der Clearingpflicht für OTC-Derivate unterliegen. Die von der EU-Kommission vorgesehene Übergangsfrist für eine Clearingpflicht für Pensionsfonds ist jedoch für das cep vertretbar. Die vorgesehene doppelte Meldepflicht der meldepflichtigen Partei ist jedoch unnötig bürokratisch.