Derivate-Clearing nach dem Brexit
cepAdhoc

Finanzmärkte

Derivate-Clearing nach dem Brexit

Nach dem Brexit am 29. März 2019 wird das Vereinigte Königreich zu einem „Drittstaat“. Finanz- und andere Unternehmen mit Sitz in der EU können dann ihre Clearingpflichten für Derivate nicht mehr ohne Weiteres bei „zentralen Gegenparteien“ (Central Counterparties /CCPs) in London erfüllen. In einem cepAdhoc werden kurz- und mittelfristige Prioritäten der EU zum Derivate-Clearing analysiert.

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Kurzfristig hat die EU hat zur Wahrung der Finanzmarktstabilität ein Eigeninteresse daran, dass europäische Gegenparteien ihre Derivate auch nach dem Brexit in London clearen können. Jeweils für den Fall eines harten wie eines weichen Brexits legt das cep dar, welche regulatorische Änderungen dafür getroffen werden sollten. Mittelfristig muss die EU eine zentralisierte EU-Aufsicht über CCPs schaffen und deren Restrukturierung und Abwicklung eng mit den Bankenaufsichts- und Abwicklungsbehörden der Eurozone abstimmen.

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