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Finanzmärkte
Crowdfunding (Verordnung)
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Für Dienstleister erleichtert die Schaffung eines EU-Crowdfunding-Regelwerks mit einem „EU-Pass“ für Crowdfunding-Aktivitäten die grenzüberschreitende Tätigkeit. Bisher waren Unterschiede zwischen den nationalen Vorschriften eine große Hürde für die Plattformen und verhinderten deren grenzüberschreitende Tätigkeit. Die Verordnung ermöglicht zudem einen produktiven regulatorischen Wettbewerb zwischen der nun etablierten 29. Rechtsordnung und bestehenden nationalen Regelungen. Allerdings kann aus Sicht des cep die Verordnung nicht auf Art. 114 AEUV gestützt werden.
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cepAnalyse (veröff. 05.03.2019) | 189 KB | Download | |
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Verordnungsvorschlag COM(2018) 113 (veröff. 08.03.2018) | |||
EP-Ausschuss: Bericht (veröff. 09.11.2018) |