Crowdfunding (Verordnung)
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Crowdfunding (Verordnung)

Philipp Eckhardt
Philipp Eckhardt

Die EU-Kommission will die Ausweitung von Crowdfunding-Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt erleichtern. Die Grundlage dafür soll eine Verordnung bilden, die die Kommission vorgelegt hat. Sie ist Teil der Agenda der Kommission zur Errichtung einer Kapitalmarktunion.

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Status

Für Dienstleister erleichtert die Schaffung eines EU-Crowdfunding-Regelwerks mit einem „EU-Pass“ für Crowdfunding-Aktivitäten die grenzüberschreitende Tätigkeit. Bisher waren Unterschiede zwischen den nationalen Vorschriften eine große Hürde für die Plattformen und verhinderten deren grenzüberschreitende Tätigkeit. Die Verordnung ermöglicht zudem einen produktiven regulatorischen Wettbewerb zwischen der nun etablierten 29. Rechtsordnung und bestehenden nationalen Regelungen. Allerdings kann aus Sicht des cep die Verordnung nicht auf Art. 114 AEUV gestützt werden.