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Verkehr
Bodenabfertigungsdienste auf EU-Flughäfen (Verordnung)
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Die Regelung, dass auf großen Flughäfen künftig mindestens drei Bodenabfertigungsdienstleister zugelassen sind, führt zu mehr Wettbewerb und damit zu niedrigeren Preisen und besserer Qualität. Die Möglichkeit der Luftverkehrsunternehmen, in allen Flughafenbereichen zwischen mindestens zwei bzw. mindestens drei Dienstleistern auswählen zu können, verhindert Monopolstellungen von Dienstleistern in einzelnen Flughafenbereichen. Allerdings ist der Übergang von einer Richtlinie zu einer Verordnung rechtswidrig.
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Bodenabfertigungsdienste auf EU-Flughäfen KOM(2011) 824 (veröff. 20.02.2012) | 138 KB | Download | |
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Verordnungsvorschlag COM(2011) 824 (zurückgezogen) (veröff. 20.02.2012) | 162 KB | Download | |
Rat: Erörterung (veröff. 22.03.2012) | |||
EP: 1. Lesung (veröff. 12.12.2012) | |||
EP: 1. Lesung (veröff. 16.04.2013) |