Bodenabfertigungsdienste auf EU-Flughäfen (Verordnung)
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Verkehr

Bodenabfertigungsdienste auf EU-Flughäfen (Verordnung)

Dr. Götz Reichert, LL.M.
Dr. Götz Reichert, LL.M.

Die Kommission will die Effizienz und Gesamtqualität der Bodenabfertigungsdienste auf EU-Flughäfen verbessern. Hierfür soll der Markt für Bodenabfertigungsdienste weiter geöffnet werden, insbesondere indem auf großen Flughäfen mindestens ein weiterer Anbieter zugelassen werden soll.

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Status

Die Regelung, dass auf großen Flughäfen künftig mindestens drei Bodenabfertigungsdienstleister zugelassen sind, führt zu mehr Wettbewerb und damit zu niedrigeren Preisen und besserer Qualität. Die Möglichkeit der Luftverkehrsunternehmen, in allen Flughafenbereichen zwischen mindestens zwei bzw. mindestens drei Dienstleistern auswählen zu können, verhindert Monopolstellungen von Dienstleistern in einzelnen Flughafenbereichen. Allerdings ist der Übergang von einer Richtlinie zu einer Verordnung rechtswidrig.

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Bodenabfertigungsdienste auf EU-Flughäfen KOM(2011) 824 (veröff. 20.02.2012) PDF 138 KB Download
Bodenabfertigungsdienste auf EU-Flughäfen KOM(2011) 824
Verordnungsvorschlag COM(2011) 824 (zurückgezogen) (veröff. 20.02.2012) PDF 162 KB Download
Rat: Erörterung (veröff. 22.03.2012)
EP: 1. Lesung (veröff. 12.12.2012)
EP: 1. Lesung (veröff. 16.04.2013)