Bioabfall (Mitteilung)
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Umwelt

Bioabfall (Mitteilung)

Prof. Dr. Jan S. Voßwinkel
Prof. Dr. Jan S. Voßwinkel
Dr. Götz Reichert, LL.M.
Dr. Götz Reichert, LL.M.

Die Kommission hat nach der Abfallrahmenrichtlinie die Bewirtschaftung von Bioabfall zu bewerten, um erforderlichenfalls Maßnahmenvorschläge zu unterbreiten. Ihrer Auffassung nach ist das bestehende EU-Abfallrecht zwar ausreichend, wird jedoch von einigen Mitgliedstaaten mangelhaft umgesetzt. Daher sollen diese Mitgliedstaaten durch die EU finanziell unterstützt werden. Zudem prüft die Kommission, ob Mindestanforderungen für die Bewirtschaftung von Bioabfällen und Qualitätskriterien für Kompost und Gärrückstände aus Bioabfall festgelegt werden sollen.

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Status

Zu Recht mahnt die Kommission vorrangig die Umsetzung der bestehenden EU-Regelungen für die Bewirtschaftung von Bioabfall an. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, dass einige Mitgliedstaaten hierfür eine finanzielle EU-Förderung erhalten sollen. Zu begrüßen sind EU-weite Standards für Kompost, die die Markttransparenz erhöhen, die Vermarktung von Kompost im Binnenmarkt erleichtern und zusätzliche Anreize für die umweltgerechte Bewirtschaftung von Bioabfällen setzen.

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Bioabfall KOM(2010) 235 (veröff. 04.10.2010) PDF 72 KB Download
Bioabfall KOM(2010) 235