Umwelt
Bessere Luftqualität: cep lobt ausgewogenen Kommissionsvorschlag (cepAnalyse)
cepAnalyse
„Die Höhe der von der Kommission vorgeschlagenen Grenzwerte ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen Gesundheitsschutz und anderen wichtigen Aspekten gesellschaftlichen Lebens“, sagt cep-Umweltexperte Martin Menner, der den Kommissionsvorschlag mit cep-Jurist Götz Reichert analysiert hat. Im Kern geht es laut Menner um die Frage, inwieweit die 2021 aktualisierten WHO-Luftqualitätsleitlinien, die ausdrücklich nur Gesundheitsfragen berücksichtigen, in EU-Recht übernommen werden sollen. Nach Ansicht des cep-Experten müssen auch weitere gesellschaftliche Überlegungen angemessen berücksichtigt werden. Dies sieht sogar die WHO so, die bei der Festlegung spezifischer Grenzwerte eine Abwägung mit rechtlichen Aspekten, Kosten-Nutzen-Verhältnis, technologischer Machbarkeit und gesellschaftspolitischen Überlegungen anregt.
Nach Einschätzung des cep würde die vollständige Angleichung der EU-Grenzwerte an die aktuellen WHO-Richtwerte zu unverhältnismäßigen Kosten oder Einschränkungen des öffentlichen Lebens wie Fahrverbote führen. „Dies steht in keinem Verhältnis zum absehbaren Nutzen“, sagt cep-Jurist Reichert. „Die Dekarbonisierung in Industrie und Gebäuden sowie die EURO-6/VI-Normen bei Kraft¬fahrzeugen greifen vollumfänglich erst Mitte der 2030er.“ Dann würden die vorgeschlagenen Grenzwerte oft schon mit den heute bereits geltenden Maßnahmen annähernd erreicht. Die Gültigkeit der neuen Grenzwerte sollte daher auf 2035 verschoben werden. Kostspielige zusätzliche Reduktionsmaßnahmen bei weitflächiger Grenzwertüberschreitung würden so vermieden.