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Arbeit & Soziales
Berichtspflichten zu Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz (Richtlinie)
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„Die EU leistet damit einen begrüßenswerten Beitrag zum Bürokratieabbau“, kommentiert Klaus-Dieter Sohn vom Centrum für Europäische Politik. „Nun bleibt zu hoffen, dass der deutsche Gesetzgeber diesem Beispiel folgt und seinerseits auch bis zum Jahr 2012 auf die Vorlage weiterer Berichte verzichtet.“ Einziger Wermutstropfen: Die Berichtspflicht wird auf drei Richtlinien ausgeweitet.
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Berichtspflichten zu Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz KOM(2006) 390 (veröff. 10.07.2007) | 116 KB | Download | |
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