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Beihilfen für Banken (Mitteilung)
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Die Kommission stärkt das Haftungsprinzip, da sie die Gläubigerbeteiligung als Bedingung für die Beihilfegenehmigung vorschreibt. Ferner geht sie die „Moral-hazard“ – Problematik an, da sie die Bedingungen für staatliche Beihilfen verschärft. Allerdings sind Vorschriften zur Genehmigung von Beihilfen gegenüber einem grundsätzlichen Beihilfeverbot – das EU-weite Bankenabwicklungsregeln erfordert – per se suboptimal. Die Kommission sollte ab Inkrafttreten der Bankenabwicklungsregeln (BRRD) lediglich Rettungs- und Abwicklungsbeihilfen zur Wahrung der Finanzmarktstabilität genehmigen.
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Bankenbeihilfen C(2013) 216/01 (veröff. 20.01.2014) | 98 KB | Download | |
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