cepStudie
Umwelt
Beihilfeleitlinien Umwelt und Energie 2014–2020
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Die Beihilfeleitlinien enthalten ökonomisch sinnvolle Ansätze für die Ausgestaltung der EE-Förderung, verstoßen aber gegen geltendes EU-Recht. Die Kommission darf nicht durch Beihilfeleitlinien verbindliche Vorgaben des EU-Energierechts umgehen und über den Umweg des Beihilferechts eine eigenständige Energiepolitik betreiben. Einspeiseprämien- oder Quotenmodelle können Überförderungen vermeiden und die Förderkosten senken. Die partielle Entlastung der im internationalen Wettbewerb stehenden, stromintensiven Unternehmen von den Förderkosten kann die durch steigende Stromkosten entstehenden Wettbewerbsnachteile gegenüber Unternehmen in Nicht-EU-Staaten reduzieren.
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Beihilfeleitlinien Umwelt und Energie 2014–2020 (veröff. 18.03.2014) | 338 KB | Download | |
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