Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad Celsius (Mitteilung)
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Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad Celsius (Mitteilung)

In ihrer Mitteilung unterbreitet die Europäische Kommission Vorschläge für Maß- nahmen zur dauerhaften Begrenzung der globalen Erwärmung auf 2°C. Dazu zählen unter anderem die Verpflichtung der EU, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 20% zu senken sowie die angestrebte Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Gesamt- energieverbrauch der EU auf 20%. Zugleich schlägt die Kommission eine Stärkung des Emissionshandelssystems vor. Von der Kommissionsmitteilung betroffen sind der Energiesektor, die gesamte Volkswirtschaft und die breite Öffentlichkeit

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Status

In seiner Analyse der Mitteilung begrüßt das cep, dass die von der Kommission angestrebte Stärkung des Emissionshandelssystems in der EU für größere Investitions- und Rechtssicherheit sorgt. Zudem vermeidet die beabsichtigte Harmonisierung des Zuteilungsverfahrens Wettbewerbsverzerrungen. Andererseits kritisiert das cep die in der Mitteilung enthaltenen hoheitlichen Zielvorgaben, die planwirtschaftliche Züge haben und ordnungspolitisch äußerst bedenklich sind. Zur Erreichung des 2°C-Ziels sind rigorose Vorgaben der zulässigen CO2-Menge nötig, so das cep. Wo und wie die Verringerung der Emissionen eintritt, sollte über den Zertifikatehandel dem Markt überlassen bleiben.

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Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad Celsius KOM(2007) 2 (veröff. 19.09.2007) PDF 81 KB Download
Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad Celsius KOM(2007) 2