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Finanzmärkte
Bankenabwicklung (BRRD) Teil 1 (Richtlinie)
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Die Schaffung eines Abwicklungs- und Sanierungsregimes ist unerlässlich. Sanierungspläne tragen zur Krisenprävention bei. Abwicklungspläne und die Möglichkeit der Behörden, einem Institut weitreichende Maßnahmen zur Erlangung der Abwicklungsfähigkeit vorzuschreiben, sind zwingend. Nur für Institute, die nicht ohne staatliche Beihilfen abwickelbar sind, sind Sonderverwalter und Abhilfemaßnahmen im Zuge der Erstellung von Sanierungsplänen akzeptabel.
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Bankenabwicklung Teil 1 COM(2012) 280 (veröff. 18.03.2013) | 94 KB | Download | |
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Richtlinienvorschlag COM(2012) 280 (veröff. 12.06.2012) | 591 KB | Download | |
EP: Ausschussbericht (veröff. 20.05.2013) | |||
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 21.06.2013) | |||
Kommission, EP und Rat: Trilogergebnis (veröff. 20.12.2013) |