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Zivil- & Verfahrensrecht
Außervertragliche Schuldverhältnisse (Rom II) (Verordnung)
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Die Verordnung macht die Haftung aus grenzüberschreitenden außervertraglichen Schuldverhältnissen berechenbarer und erhöht die Rechtssicherheit in der EU. Es gelingt damit insgesamt der angestrebte Ausgleich zwischen den Interessen von Geschädigten und den zur Haftung verpflichteten Parteien. Gleichzeitig sorgt sie für Flexibilität, indem sie Sonderfällen durch Spezial- und Auffangregelungen Rechnung trägt.
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Außervertragliche Schuldverhältnisse Verordnung (EG) Nr. 864/2007 (veröff. 18.04.2008) | 74 KB | Download | |
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