cepAnalyse
Finanzmärkte
Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen (Verordnung)
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Aus Sicht des cep kann die Einteilung von Wertpapierfirmen in drei Klassen einer regulatorisch bedingten Konsolidierung der Branche entgegenwirken. Auch, dass die Kommission die Wertpapierfirmen der Klasse 1 bei der Regulierung den Banken gleichstellen will, ist im Interesse der Finanzstabilität gerechtfertigt. Allerdings birgt eine abgestufte Regulierung die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen. Auch ist es fraglich, ob die Eigenkapitalvorschriften für Wertpapierfirmen die bezweckte Erleichterung bewirken.