Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen (Verordnung)
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Finanzmärkte

Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen (Verordnung)

Philipp Eckhardt
Philipp Eckhardt

Die Aufsicht über Wertpapierfirmen in der EU soll stärker an ihren Geschäftsmodellen und Risiken ausgerichtet werden. Dazu hat die EU-Kommission u.a. eine Verordnung über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen vorgeschlagen.

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Status

Aus Sicht des cep kann die Einteilung von Wertpapierfirmen in drei Klassen einer regulatorisch bedingten Konsolidierung der Branche entgegenwirken. Auch, dass die Kommission die Wertpapierfirmen der Klasse 1 bei der Regulierung den Banken gleichstellen will, ist im Interesse der Finanzstabilität gerechtfertigt. Allerdings birgt eine abgestufte Regulierung die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen. Auch ist es fraglich, ob die Eigenkapitalvorschriften für Wertpapierfirmen die bezweckte Erleichterung bewirken.