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Arbeit & Soziales
Anerkennung von Berufsqualifikationen (Richtlinie)
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Es besteht ein – nicht auflösbarer – Zielkonflikt zwischen der Schaffung eines schrankenlosen Arbeitsmarktes in der EU und dem Erhalt hoher Qualifikationsniveaus. Die Kommission hat sich für den schrankenlosen Arbeitsmarkt und gegen hohe Qualifikationsniveaus entschieden. Insbesondere die vorgesehenen EU-Ausbildungsgrundsätze sind bedenklich: Sie schaffen eine systematische Tendenz zur Qualitätserosion und bedrohen das deutsche duale Ausbildungssystem existentiell. Für die Festlegung von Ausbildungsinhalten und Prüfungsstandards besitzt die EU überdies keine Kompetenz.
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Anerkennung von Berufsqualifikationen KOM(2011) 883 (veröff. 10.04.2012) | 233 KB | Download | |
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Richtlinienvorschlag KOM(2011) 883 (veröff. 19.12.2011) | |||
Kommission, Rat und EP: Trilogergebnis (veröff. 12.06.2013) |