Anerkennung von Berufsqualifikationen (Richtlinie)
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Arbeit & Soziales

Anerkennung von Berufsqualifikationen (Richtlinie)

Die Änderungen konzentrieren sich auf zwei Bereiche. Erstens soll ein Europäischer Berufsausweis eingeführt werden, in dem einem Arbeitnehmer bescheinigt wird, welchem ausländischen Niveau seine Berufsqualifikation entspricht. Zweitens sollen die gemeinsamen Plattformen durch „gemeinsame Ausbildungsgrundsätze“ ersetzt werden für Berufe, die in mindestens einem Drittel der Mitgliedstaaten reglementiert sind und für die es keine Mindestausbildungsanforderungen gibt. Für diese Berufe sollen gemeinsame Ausbildungsgrundsätze und eine gemeinsame Abschlussprüfung eingeführt werden. Absolventen einer solchen Ausbildung sollen diesen Beruf ohne weitere Auflagen in jedem Mitgliedstaat ausüben dürfen.

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Status

Es besteht ein – nicht auflösbarer – Zielkonflikt zwischen der Schaffung eines schrankenlosen Arbeitsmarktes in der EU und dem Erhalt hoher Qualifikationsniveaus. Die Kommission hat sich für den schrankenlosen Arbeitsmarkt und gegen hohe Qualifikationsniveaus entschieden. Insbesondere die vorgesehenen EU-Ausbildungsgrundsätze sind bedenklich: Sie schaffen eine systematische Tendenz zur Qualitätserosion und bedrohen das deutsche duale Ausbildungssystem existentiell. Für die Festlegung von Ausbildungsinhalten und Prüfungsstandards besitzt die EU überdies keine Kompetenz.

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Anerkennung von Berufsqualifikationen KOM(2011) 883 (veröff. 10.04.2012) PDF 233 KB Download
Anerkennung von Berufsqualifikationen KOM(2011) 883
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Kommission, Rat und EP: Trilogergebnis (veröff. 12.06.2013)