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Arbeit & Soziales
Altersversorgungssysteme (Grünbuch)
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Die Kommission kommt zwar bei den staatlichen Altersversorgungssystemen zu den richtigen Schlussfolgerungen. Allerdings hat die EU hier keine Regelungskompetenz. Und es gibt auch weder eine Kompetenz noch einen sachlichen Grund für eine europäische Vorgabe, wann die Altersversorgung „angemessen“ ist. Bei den kapitalgedeckten Altersversorgungssystemen schlägt die Kommission zwar Maßnahmen zur Verbesserung des Anlegerschutzes vor. Allerdings würden diese Maßnahmen auch zu einem deutlichen Verlust an Rentabilität, Wettbewerb und Wahlmöglichkeiten führen.
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Altersversorgungssysteme KOM(2010) 365 (veröff. 13.09.2010) | 95 KB | Download | |
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