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Arbeit & Soziales
Aktionsplan: Gesellschaftsrecht und Corporate Governance (Mitteilung)
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Einmal mehr spricht sich die Kommission für verbindliche staatliche Vorgaben für die Governance-Erklärungen und deren behördliche Überwachung aus. Damit untergräbt sie den auf Entscheidungsfreiheit beruhenden Grundsatz „comply or explain“ der Corporate-Governance-Kodizes. Auch die Forderung der Kommission nach „Vielfalt“ in den Aufsichtsorganen, etwa des Geschlechts oder der Herkunft, ist verfehlt. Wichtig ist allein die fachliche Qualifikation.
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Aktionsplan: Gesellschaftsrecht und Corporate Governance COM(2012) 740 (veröff. 08.04.2013) | 82 KB | Download | |
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