Änderungsoptionen für das Emissionshandelssystem (Bericht)
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Klima

Änderungsoptionen für das Emissionshandelssystem (Bericht)

Dr. Götz Reichert, LL.M.
Dr. Götz Reichert, LL.M.

In der EU dürfen Betreiber ortsfester Anlagen und Luftverkehrsunternehmen nur dann Treibhausgase ausstoßen, wenn sie über Emissionsrechte verfügen. Der Rückgang des Preises für Emissionszertifikate resultiert nach Ansicht der Europäischen Kommission aus einem „Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage“. Sie stellt nun Optionen zur Änderungen des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) zur Diskussion, um das von ihr wahrgenommene Ungleichgewicht strukturell und nachhaltig zu beheben. Diese umfassen eine Anhebung des CO2-Reduktionsziels, die Ausweitung des EU-ETS auf andere Sektoren, die Beschränkung des Zugangs zu internationalen Emissionsgutschriften und die Einführung einer Preis- und Mengenregulierung.

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Status

Ein Rückgang des Zertifikatepreises rechtfertigt keine strukturellen Änderungen des EU-ETS, da der Preisrückgang nicht auf eine Dysfunktion des Marktes zurückzuführen ist. Die Anhebung des CO2-Reduktionsziels ohne internationales Abkommen gewährleistet keinen klimapolitischen Nutzen, da sie zu einer Verlagerung energieintensiver Sektoren in Länder mit einer weniger anspruchsvollen Klimaschutzpolitik führt („carbon leakage“). Hoheitliche Preis- und Mengenregulierungen heben den marktwirtschaftlichen Charakter des EU-ETS auf und sind daher strikt abzulehnen. Die Einbeziehung weiterer CO2-emittierender Sektoren in das EU-ETS stärkt seine effizienzsteigernde Wirkung.

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Änderungsoptionen für das Emissionshandelssystem COM(2012) 652 (veröff. 21.01.2013) PDF 94 KB Download
Änderungsoptionen für das Emissionshandelssystem COM(2012) 652