Abfallbewirtschaftung (Richtlinie)
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Umwelt

Abfallbewirtschaftung (Richtlinie)

Dr. Götz Reichert, LL.M.
Dr. Götz Reichert, LL.M.

Die Europäische Kommission will eine strengere Einhaltung der Abfallhierarchie durch quantitative Zielvorgaben für das Recycling und die Vermeidung von Lebensmittelabfällen erwirken. Ein neues „Frühwarnsystem“ soll frühzeitig erkennen, wenn Mitgliedstaaten die Zielvorgaben voraussichtlich nicht erfüllen werden.

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Status

EU-einheitliche Recyclingziele ignorieren die unterschiedlichen Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten und verstoßen gegen das Subsidiaritätsprinzip. Die quantitative Zielvorgabe für die Vermeidung von Lebensmittelabfällen ist unverhältnismäßig und verstößt damit gegen EU-Recht. Durch das neue Frühwarnsystem kann die Kommission früher auf sich abzeichnende Defizite bei der mitgliedstaatlichen Umsetzung des Abfallrechts reagieren.

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Abfallbewirtschaftung COM(2014) 397 (veröff. 08.12.2014) PDF 149 KB Download
Abfallbewirtschaftung COM(2014) 397
Richtlinienvorschlag COM(2014) 397 (zurückgezogen) (veröff. 02.07.2014) PDF 145 KB Download